Endlich geht es wieder los

Mit diesem Tag tritt dann die Siebte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats in Kraft, die zunächst bis zum 13. Juni 2021 gilt. Darin wird unter bestimmten Voraussetzungen auch die Altersgrenze für die Sportausausübung unter freiem Himmel aufgehoben.

Folgenden Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport zu beachten:

  • Grundsätzlich darf Sport nur alleine oder mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erfolgen.
  • Diese Beschränkung gilt nicht für Bundes- und Landeskaderathlet:innen, Spieler:innen der Profiligen sowie Berufssportler:innen.
  • Auch Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen mit Kontakt trainieren, wenn der Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Person ausgeübt wird. Die Betreuungsperson muss im Sinne von § 6b der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getestet sein. Die Vereine können die Selbsttests vor Ort selbstständig durchführen, wenn die Anwendung unter Aufsicht erfolgt.
  • Im Trainingsbetrieb für Kinder bis einschließlich 14 Jahre ist maximal eine 20er-Gruppe pro Halbfeld (oder zehn Kinder pro Viertelfeld) zulässig.
  • Personen über 14 Jahre dürfen in Gruppen von maximal zehn Personen (Betreuungspersonen inkludiert) im Freien Sport mit Kontakt ausüben, wenn sämtliche Personen im Sinne von § 6b negativ getestet sind. Diese Testpflicht gilt nicht für schulpflichtige Kinder.
  • Für das Training mit Personen über 14 Jahre ist maximal eine Zehnergruppe pro Halbfeld erlaubt.
  • Von der Testpflicht befreit sind Personen, die einen vollständigen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorweisen können.
  • Darüber hinaus gelten auch weiterhin die bereits bestehenden Regeln, dass Zuschauer:innen beim Training nicht gestattet sind und Duschen sowie Kabinen geschlossen bleiben müssen. Davon ausgenommen sind Toiletten, die von außen zugänglich sind. Auch die Dokumentation der Anwesenden sowie die strikte Umsetzung der gelten Schutz- und Hygienekonzepte sind zu gewährleisten.


Text übernommen von der Seite des Berliner Fussball-Verbandes

https://berliner-fussball.de/n…-freien-fuer-jedes-alter/