Gemäß Artikel 2 § 5 Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensgesetz stimme ich dass ich als Mitglied bzw. als Erziehungsberechtigter für die Dauer der Gültigkeit dieses Gesetzes meine Mitgliedsrechte in schriftlicher oder in elektronischer Form nach Artikel 2 § 5 Abs. 2 Nr. 1, 2 Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensgesetz wahrnehmen möchte.